
Erste Hilfe / Sehtest  
Erste Hilfe
Unter Erster Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die bei Unfällen,
Erkrankungen und Vergiftungen bis zum Eintreffen eines Arztes oder des
Rettungsdienstes erforderlich sind, damit sich der Gesundheitszustand
des Betroffenen nicht weiter verschlechtert:
Verunglückte aus akuter Gefahr retten
Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen (z. B. Blutstillung,
Beatmung, Seitenlagerung usw.)
Schmerzen durch sachgemäße Lagerung oder andere Hilfeleistungen lindern
Verletzte betreuen und trösten
Den Rettungsdienst / Arzt selbst alarmieren oder Notruf veranlassen
Merke: Erste Hilfe ersetzt nicht die Behandlung durch einen Arzt
Unterlassene Hilfeleistung
Nach § 323c des Strafgesetzbuches (StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstraße bestraft, "wer bei Unglücksfällen oder
gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich
und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche
eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich
ist."
Das heißt selbst wenn Ihnen in der Aufregung mal eine Erste Hilfe nicht
richtig gelingt, obwohl Sie sorgfältig und nach bestem Wissen handeln,
können Sie dafür nicht strafrechtlich belangt werden. Nur wenn jemand
nicht hilft oder vorsätzlich einen Schaden verursacht, ist dies
strafbar.
Nicht wenige sind der Auffassung, wenn sie beim Notruf aufgeregt falsche
Angaben machten, müssten sie den Rettungswagen, Notarzt oder gar
Hubschraubereinsatz selbst bezahlen.
Sie können versichert sein: Ein Ersthelfer hat mit der Kostenabwicklung
nichts zu tun, auch dann nicht, wenn er in guter Absicht Rettungsmittel
anfordert und sich später herausstellt, dass sie nicht benötigt werden.
Im Gegenteil, wenn einem Ersthelfer bei der Hilfeleistung selbst Schäden
oder Auslagen entstehen, so werden diese durch die Versicherung ersetzt.
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