Diesen »kleinen«
Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren.
Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl
man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann, denn die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt für die noch nicht
Volljährigen auf 80 km/h beschränkt. Vorteil gegenüber
der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits
die Probezeit an. |
Mindestalter: |
16 Jahre |
Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse
A1 setzt keine andere Klasse voraus. |
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV und § 76 FeV): |
Krafträder der Klasse
A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer
Nennleistung von nicht mehr als 11 kW
(Leichtkrafträder).
Krafträder mit einem
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40
km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den
Verkehr gekommen sind. |
Befristung: |
Die Klasse A1 ist
unbefristet gültig. |
Einschluss: |
Wer die Klasse A1
besitzt, hat automatisch auch die Klasse M. |
Sonstiges: |
Leichtkrafträder mit
einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer
Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das
18. Lebensjahr vollendet haben. |