
Prüfbescheinigung für Mofas  
Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen
Sprachgebrauch weder einen »Führerschein« noch eine
Fahrerlaubnis dar. Sie wird aber der Vollständigkeit halber hier
mit aufgeführt. Die Mofa-Ausbildung findet entweder in einer
Fahrschule statt oder auf weiterführenden Schulen, die dafür
qualifizierte Lehrkräfte haben. Außer einigen Übungsfahrten wird
nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.
Mindestalter: |
15 Jahre |
Voraussetzungen: |
Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder
erwerben (§ 5 FeV). |
Fahrzeuge
(siehe § 4 FeV): |
einspurige, einsitzige Fahrräder mit
Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart
Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf
ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas);
besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter
sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein. |
Befristung: |
Die MOFA-Prüfbescheinigung ist
unbefristet gültig. |
Einschluss: |
Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt
keine anderen Berechtigungen ein. |
Sonstiges: |
Personen, die vor dem 1.4.1965
geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung,
stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt
werden (§ 76 Nr. 3 FeV). |
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